Die Gesetzgebung zur Leihmutterschaft in Europa ist von Land zu Land unterschiedlich. In den meisten europäischen Ländern ist dies jedoch begrenzt oder sogar verboten. Oft ist dies auf religiöse Traditionen zurückzuführen, weil die katholische Kirche keine Eingriffe in den Fortpflanzungsprozess akzeptiert und heute Fortpflanzungstechnologien verurteilt. Der einzige Ausweg für deutsche Paare, die nicht alleine gebären können, ist beispielsweise die Adoption. Wer ein gesundes Kind haben will, muss im Ausland nach Möglichkeiten suchen. Spanien hat wie Italien und Frankreich eine negative Einstellung zur Leihmutterschaft, es wird jedoch keine Strafe für ein solches Verfahren vorgesehen. In Schweden kann ein Paar, bei dem sowohl Vater als auch Mutter an Unfruchtbarkeit leiden, nicht künstlich mit Spendergeschlechtszellen besamt werden. Leihmutterschaft ist ebenfalls verboten. Polen hat kein Ersatzmutterschaftsgesetz. Trotz der Tatsache, dass polnische Ärzte andere Fortpflanzungstechnologien erfolgreich zur Behandlung von Unfruchtbarkeit einsetzen, ist die Leihmutterschaft immer noch verboten.
Bürger europäischer Länder, die die Dienste einer Leihmutter in Anspruch nehmen möchten, versuchen daher, in den Nachbarländern eine solche Möglichkeit zu finden. Insbesondere in der Ukraine, wo Leihmutterschaft erlaubt ist. .
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